Kündigung erhalten in München – Was tun? (2026)

Kündigung erhalten – jetzt zählt jede Woche!
Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, was Sie als nächstes tun sollen? Das ist eine der häufigsten Situationen, mit denen Arbeitnehmer in München zu uns kommen. Die gute Nachricht: Sie haben Rechte – und es ist noch nicht zu spät, sie durchzusetzen.
Die wichtigste Frist: 3 Wochen
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München einzureichen. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich korrekt war oder nicht. Warten Sie daher nicht ab.
Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?
Viele Kündigungen haben formale oder inhaltliche Fehler. Folgende Punkte können eine Kündigung unwirksam machen:
• Die Kündigung wurde nicht schriftlich ausgehändigt
• Der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß angehört
• Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
• Sie haben besonderen Kündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)
• Die Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt
Abfindung: Wann haben Sie Anspruch?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt. Als Faustformel gilt: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – je nach Verhandlung auch mehr.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
1. Kündigungsschreiben sorgfältig aufbewahren
2. Datum des Erhalts notieren
3. Innerhalb von 3 Werktagen beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden (sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld)
4. Rechtsanwalt kontaktieren – kostenfreie Ersteinschätzung bei Kanzlei Türk
Kanzlei Türk – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München berate und vertrete ich Arbeitnehmer bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen. Ich berate Sie auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
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