Mobbing am Arbeitsplatz – So wehren Sie sich gegen Schikanen und Benachteiligungen
Mobbing im Arbeitsrecht: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Mobbing am Arbeitsplatz kann erhebliche gesundheitliche, berufliche und finanzielle Folgen haben. Wiederholte Schikanen, Ausgrenzungen oder Demütigungen durch Vorgesetzte oder Kollegen belasten Betroffene häufig über Monate oder sogar Jahre. Viele Arbeitnehmer fühlen sich hilflos und wissen nicht, wie sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren können.
Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, Mobbinghandlungen rechtlich einzuordnen und Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Von Mobbing spricht man, wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum gezielt benachteiligt, ausgegrenzt oder schikaniert werden. Einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten reichen in der Regel noch nicht aus. Entscheidend ist das systematische und wiederholte Vorgehen gegen die betroffene Person.
Typische Formen von Mobbing sind:
- Beleidigungen und Demütigungen,
- ständige Kritik und ungerechtfertigte Vorwürfe,
- Ausgrenzung durch Kollegen oder Vorgesetzte,
- Entzug von Aufgaben oder sinnlose Beschäftigung,
- ständige Überlastung oder Unterforderung,
- Versetzungen und Herabstufungen,
- Verbreitung falscher Behauptungen,
- soziale Isolation im Betrieb.
Mobbing kann sowohl von Kollegen als auch von Vorgesetzten ausgehen. Erfolgt das Mobbing durch den Arbeitgeber oder Vorgesetzte, spricht man häufig von Bossing.
Bossing – Mobbing durch den Vorgesetzten
Bossing liegt vor, wenn Arbeitnehmer gezielt unter Druck gesetzt werden, um sie zur Kündigung zu bewegen oder aus dem Unternehmen zu drängen.
Typische Anzeichen sind:
- unbegründete Abmahnungen,
- ständige Kontrollen,
- Entzug von Verantwortungsbereichen,
- ungerechtfertigte Versetzungen,
- Ausschluss von Besprechungen,
- öffentliche Kritik und Bloßstellungen.
Auch Führungskräfte und leitende Angestellte können Opfer von Bossing werden.
Mobbing und Diskriminierung
Mobbing kann gleichzeitig eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellen. Dies gilt insbesondere bei Benachteiligungen wegen:
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft,
- Religion,
- Behinderung,
- sexueller Identität.
In diesen Fällen kommen zusätzlich Entschädigungsansprüche nach dem AGG in Betracht.
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Mobbing und Persönlichkeitsverletzungen zu schützen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen.
Erstattungsfähig können insbesondere sein:
- Verdienstausfall,
- Behandlungskosten,
- psychische Belastungen,
- gesundheitliche Folgen,
- Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzungen.
Die Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert regelmäßig eine sorgfältige Dokumentation der einzelnen Vorfälle.
Mobbing dokumentieren – Beweise sichern
Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine umfassende Beweissicherung entscheidend.
Hilfreich sind insbesondere:
- Mobbing-Tagebücher,
- E-Mails und Chatnachrichten,
- Zeugenaussagen,
- ärztliche Atteste,
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
- Abmahnungen oder Versetzungen.
Je früher Beweise gesichert werden, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Kündigung wegen Mobbing oder Eigenkündigung?
Viele Betroffene denken aufgrund der Belastung an eine Eigenkündigung. Diese sollte jedoch niemals vorschnell erfolgen. Vor einer Kündigung sollten die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.
Je nach Sachlage kommen unter anderem in Betracht:
- Unterlassungsansprüche,
- Beschwerde beim Arbeitgeber,
- Einschaltung des Betriebsrats,
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche,
- Aufhebungsvertrag mit Abfindung,
- Kündigungsschutzklage.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Häufige Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz
Wir vertreten Arbeitnehmer insbesondere bei:
Mobbing durch den Vorgesetzten (Bossing)
Mobbing durch Kollegen
Schikanen nach Krankheit oder Elternzeit
Mobbing nach einer Betriebsratswahl
Ungerechtfertigte Abmahnungen
Ausgrenzung und Benachteiligung
Diskriminierung nach dem AGG
Psychische Belastungen und Burnout
Ihr Anwalt bei Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing muss nicht hingenommen werden. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht durch.
Mobbing am Arbeitsplatz? Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Je früher Sie handeln, desto besser können Beweise gesichert und Ihre Rechte wirksam durchgesetzt werden. Wir stehen Arbeitnehmern und Führungskräften bundesweit im Arbeitsrecht zur Seite.
