Schwerbehinderung

Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Besonderer Kündigungsschutz und Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Schwerbehinderung und Arbeitsrecht: Umfassender Schutz für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung genießen im Arbeitsrecht einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dies betrifft insbesondere den Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, die Gestaltung des Arbeitsplatzes und den Schutz vor Benachteiligungen. Dennoch kommt es immer wieder zu Konflikten mit Arbeitgebern, etwa bei Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierungen.

Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber.

Wer gilt als schwerbehindert?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden und ebenfalls besonderen Kündigungsschutz genießen.

Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Behörde. Bereits ein laufendes Anerkennungsverfahren kann im Einzelfall arbeitsrechtlich von Bedeutung sein.

Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX. Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung regelmäßig unwirksam.

Dies gilt sowohl für:

  • ordentliche Kündigungen,
  • betriebsbedingte Kündigungen,
  • verhaltensbedingte Kündigungen,
  • personenbedingte Kündigungen.

Zusätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes beachtet werden.

Kündigung trotz Schwerbehinderung – Was tun?

Erhalten Sie trotz Schwerbehinderung eine Kündigung, sollten Sie unverzüglich handeln. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Eine rechtzeitige Prüfung kann entscheidend sein, um den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Hierzu gehören unter anderem:

  • behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • technische Hilfsmittel,
  • angepasste Arbeitszeiten,
  • Umsetzung auf geeignete Tätigkeiten,
  • Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes.

Nicht jede Versetzung oder Veränderung der Arbeitsbedingungen ist zulässig.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

War ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

Das BEM soll dazu beitragen, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneute Erkrankungen zu vermeiden. Fehler im BEM-Verfahren können erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer späteren Kündigung haben.

Zusatzurlaub und weitere Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben unter anderem Anspruch auf:

  • zusätzlichen Urlaub,
  • besonderen Kündigungsschutz,
  • Schutz vor Diskriminierung,
  • behinderungsgerechte Beschäftigung,
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Diese Rechte dürfen durch den Arbeitgeber nicht eingeschränkt werden.

Diskriminierung wegen einer Behinderung

Benachteiligungen wegen einer Behinderung sind unzulässig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren und während des laufenden Arbeitsverhältnisses.

Bei Verstößen können Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz bestehen.

Häufige Streitigkeiten bei Schwerbehinderung

Wir vertreten Arbeitnehmer insbesondere bei:

Kündigung trotz Schwerbehinderung

Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Diskriminierung wegen einer Behinderung

Versetzung und Änderung der Arbeitsbedingungen

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Ihr Anwalt für Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen umfassenden gesetzlichen Schutz. Wir prüfen Kündigungen, begleiten Verfahren vor dem Integrationsamt und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht durch.

Kündigung oder Benachteiligung trotz Schwerbehinderung?

Lassen Sie Ihre Rechte frühzeitig prüfen. Eine schnelle anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern und Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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