Aufhebungsverträge

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Abfindung sichern und Nachteile vermeiden

Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: Nicht vorschnell unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Häufig wird Arbeitnehmern ein Aufhebungsvertrag überraschend vorgelegt – verbunden mit Zeitdruck oder der Androhung einer Kündigung. Viele Betroffene unterschreiben vorschnell und verzichten dadurch auf erhebliche Ansprüche.

Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben, insbesondere für die Höhe der Abfindung, den Anspruch auf Arbeitslosengeld und das Arbeitszeugnis. Deshalb sollte jeder Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung anwaltlich geprüft werden.

Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Verhandlung und Prüfung von Aufhebungsverträgen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Durch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung einvernehmlich.

Ein Aufhebungsvertrag regelt häufig:

  • den Beendigungszeitpunkt,
  • die Höhe der Abfindung,
  • die Freistellung,
  • Resturlaub und Überstunden,
  • Bonuszahlungen und Provisionen,
  • das Arbeitszeugnis,
  • Wettbewerbsverbote,
  • die Rückgabe von Dienstwagen oder Arbeitsmitteln.

Viele Klauseln können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und sollten sorgfältig geprüft werden.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch werden Aufhebungsverträge häufig mit einer Abfindungszahlung verbunden.

Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem ab von:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Alter des Arbeitnehmers,
  • Position im Unternehmen,
  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage,
  • wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers.

Durch geschickte Verhandlungen lassen sich oftmals deutlich höhere Abfindungen erzielen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Die Agentur für Arbeit geht häufig davon aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.

Eine sorgfältige Gestaltung des Aufhebungsvertrages kann dazu beitragen, Sperrzeiten zu vermeiden oder das Risiko erheblich zu reduzieren.

Vor der Unterzeichnung sollte daher stets geprüft werden, welche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld bestehen.

Freistellung, Bonus und Arbeitszeugnis

Neben der Abfindung spielen weitere Punkte eine wichtige Rolle:

  • bezahlte Freistellung,
  • Auszahlung von Resturlaub und Überstunden,
  • Bonuszahlungen und Tantiemen,
  • Provisionen,
  • Dienstwagenregelungen,
  • Geheimhaltungsklauseln,
  • Formulierung eines sehr guten Arbeitszeugnisses.

Insbesondere Führungskräfte und leitende Angestellte verfügen häufig über zusätzliche Ansprüche, die in den Verhandlungen berücksichtigt werden sollten.

Aufhebungsvertrag nach Kündigungsandrohung

Nicht selten setzen Arbeitgeber Arbeitnehmer unter Druck und stellen die Wahl zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals unter Zeitdruck unterschrieben werden. Häufig bestehen bessere Verhandlungsmöglichkeiten oder sogar gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren.

Durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung lassen sich wirtschaftliche Nachteile vermeiden und bessere Ergebnisse erzielen.

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits unterschriebener Aufhebungsvertrag angefochten werden, etwa wenn:

  • widerrechtlicher Druck ausgeübt wurde,
  • eine Täuschung vorlag,
  • der Arbeitnehmer über wesentliche Umstände im Unklaren gelassen wurde.

Die Erfolgsaussichten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab und sollten frühzeitig geprüft werden.

Häufige Streitigkeiten bei Aufhebungsverträgen

Wir vertreten Arbeitnehmer insbesondere bei:

Prüfung von Aufhebungsverträgen

Verhandlung von Abfindungen

Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Freistellung und Urlaubsabgeltung

Bonus, Tantiemen und Provisionen

Dienstwagenregelungen

Arbeitszeugnis und Schlussformel

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

Aufhebungsverträge für Führungskräfte

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge und Abfindungen

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Wir prüfen sämtliche Klauseln, verhandeln über die Abfindung und sorgen dafür, dass Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich gewahrt werden.

Aufhebungsvertrag erhalten?

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um eine höhere Abfindung zu erzielen und Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

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