Abmahnung erhalten? So wehren Sie sich gegen eine unberechtigte Abmahnung
Abmahnung im Arbeitsrecht – Jetzt rechtzeitig handeln
Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer ein Warnsignal. Häufig dient sie als Vorbereitung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Umso wichtiger ist es, die Abmahnung frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen.
Nicht jede Abmahnung ist wirksam. Fehlerhafte oder unberechtigte Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden. Als Anwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Abmahnung und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist die formelle Rüge eines angeblichen Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber. Gleichzeitig soll sie den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen können.
Typische Gründe für eine Abmahnung sind:
- Zuspätkommen
- Arbeitsverweigerung
- Verstöße gegen betriebliche Anweisungen
- Private Internetnutzung
- Krankmeldungen und angeblicher Missbrauch
- Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten
Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Eine wirksame Abmahnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Arbeitgeber muss das angebliche Fehlverhalten konkret beschreiben und deutlich machen, welches Verhalten zukünftig erwartet wird.
Eine Abmahnung kann unwirksam sein, wenn:
- der Vorwurf unzutreffend ist,
- das Fehlverhalten nicht ausreichend konkret beschrieben wurde,
- die Warnfunktion fehlt,
- der Arbeitgeber zu lange mit der Abmahnung gewartet hat,
- eine Abmahnung unverhältnismäßig ist oder
- der Arbeitnehmer gar keinen Pflichtverstoß begangen hat.
In diesen Fällen kann ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bestehen.
Abmahnung wegen Krankheit oder Krankheitstage?
Immer wieder erhalten Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen häufiger Erkrankungen oder angeblicher Verstöße bei der Arbeitsunfähigkeit. Nicht jede Abmahnung wegen Krankheit ist zulässig.
Auch Vorwürfe im Zusammenhang mit Krankmeldungen, verspäteten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder angeblicher Vortäuschung einer Erkrankung sollten rechtlich überprüft werden.
Abmahnung und Kündigung – Warum schnelles Handeln wichtig ist
Viele Arbeitgeber sprechen zunächst eine Abmahnung aus und kündigen später wegen eines ähnlichen Vorfalls. Deshalb sollte eine Abmahnung niemals ignoriert werden.
Eine unberechtigte Abmahnung kann die Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung bilden. Durch eine frühzeitige anwaltliche Prüfung lassen sich spätere Nachteile häufig vermeiden.
Gegendarstellung oder Entfernung der Abmahnung?
Nicht in jedem Fall ist eine Klage erforderlich. Je nach Sachlage kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht:
- außergerichtliche Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung,
- Aufnahme einer Gegendarstellung in die Personalakte,
- Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte,
- Verteidigung gegen eine spätere Kündigung.
Wir entwickeln die passende Strategie und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Häufige Abmahnungen im Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitnehmer insbesondere bei:
Abmahnung wegen Zuspätkommens
Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung
Abmahnung wegen privater Internetnutzung
Abmahnung wegen Krankheit
Abmahnung wegen Beleidigung
Abmahnung wegen Fehlverhaltens am Arbeitsplatz
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Arbeitsanweisungen
Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen
Ihr Anwalt bei Abmahnungen im Arbeitsrecht
Als Anwalt für Arbeitsrecht prüfen wir, ob die Abmahnung formell und inhaltlich wirksam ist. Wir setzen Ansprüche auf Entfernung aus der Personalakte durch und verteidigen Sie gegen spätere Kündigungen.
Abmahnung erhalten? Jetzt rechtliche Hilfe sichern.
Eine unberechtigte Abmahnung sollte nicht hingenommen werden. Lassen Sie Ihre Abmahnung frühzeitig prüfen und vermeiden Sie Nachteile für Ihre berufliche Zukunft.
