Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis prüfen lassen – Ihr Anspruch auf ein gutes und wohlwollendes Zeugnis

Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht: Fehler erkennen und bessere Bewertungen durchsetzen

Ein Arbeitszeugnis kann entscheidend für Ihre berufliche Zukunft sein. Personalverantwortliche achten bei Bewerbungen genau auf Formulierungen, Bewertungen und versteckte Botschaften. Ein fehlerhaftes oder zu schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigen.

Als Anwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis auf formale und inhaltliche Fehler und setzen Ihren Anspruch auf ein korrektes und wohlwollendes Zeugnis durch.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auf Wunsch kann auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Es wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Zusätzliche Bewertung von Leistung, Fachkenntnissen und Verhalten.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in der Praxis regelmäßig von größerer Bedeutung.

Schlechtes Arbeitszeugnis? Versteckte Formulierungen erkennen

Arbeitszeugnisse müssen wahr und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein. Dennoch verwenden Arbeitgeber häufig Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, tatsächlich aber eine schlechtere Bewertung ausdrücken.

Typische Beispiele sind:

  • „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
  • „Sie war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
  • „Sein Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei.“

Schon einzelne Formulierungen können über die Gesamtnote entscheiden und sich negativ auf zukünftige Bewerbungen auswirken.

Arbeitszeugnis korrigieren lassen

Nicht jedes Arbeitszeugnis entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Fehlerhafte Bewertungen, unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen oder unzulässige Formulierungen können einen Anspruch auf Berichtigung begründen.

Häufige Fehler im Arbeitszeugnis sind:

  • zu schlechte Leistungsbewertung,
  • fehlende Tätigkeiten oder Verantwortungsbereiche,
  • negative oder missverständliche Formulierungen,
  • formale Fehler,
  • unzulässige Geheimcodes,
  • fehlende Dankes- und Schlussformeln.

Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis umfassend und setzen gegebenenfalls eine Korrektur oder Neuerteilung durch.

Zeugnisnote und Beweislast

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein durchschnittliches Arbeitszeugnis. Möchte der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung vergeben, muss er diese im Streitfall darlegen und beweisen.

Auch bessere Bewertungen können häufig erfolgreich durchgesetzt werden, wenn die tatsächlichen Leistungen dies rechtfertigen.

Zwischenzeugnis während des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann insbesondere bestehen bei:

  • Wechsel des Vorgesetzten,
  • Versetzung innerhalb des Unternehmens,
  • längerer Elternzeit,
  • längerer Krankheit,
  • Betriebsübergang,
  • Bewerbung auf eine andere Stelle.

Ein Zwischenzeugnis kann später als wichtige Grundlage für das Endzeugnis dienen.

Arbeitszeugnis nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Gerade nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag kommt es häufig zu Streitigkeiten über den Inhalt des Arbeitszeugnisses. In vielen Fällen lassen sich bereits im Rahmen einer Abfindungsverhandlung konkrete Zeugnisformulierungen vereinbaren.

Dadurch können spätere Auseinandersetzungen vermieden und bessere berufliche Perspektiven geschaffen werden.

 

Ihr Anwalt für Arbeitszeugnisse

Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte Formulierungen, fehlerhafte Bewertungen und unzulässige Inhalte. Bei Bedarf setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durch.

Arbeitszeugnis erhalten? Lassen Sie Ihr Zeugnis professionell prüfen.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann über den nächsten Karriereschritt entscheiden. Wir helfen Ihnen dabei, eine faire und wohlwollende Bewertung durchzusetzen.

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